I. Grundregeln im Umgang mit Klienten
1. Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen. Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, die Beratung / das Coaching jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Klienten dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflusst werden, z.B. durch unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben, Zeitungsartikel etc. Der Coach darf den Klienten nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll verhindern, dass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.
2. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klient en bewusst in allem, was ich sage, schreibe, tue oder unterlasse.
3. Niemals verspreche ich Heilung oder auch nur Linderung. Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Coach / Psychologische Berater vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland. Darüber hinaus soll der Klient nicht durch Erfolgsversprechen oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können in Abhängigkeit gebracht werden.
4. Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen. Der Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Coach / Psychologische Berater soll sich nur als Wegbegleiter des Klienten verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen. Seine Tätigkeit soll nicht als Ersatz für ärztliche oder heilpraktische Behandlung präsentiert werden.
5. a) Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klient en mit Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen.
b) Ich benehme mich stets angemessen und ohne Zudringlichkeit, insbesondere ohne sexuelle Belästigung des Klienten.
Diese Gebote drücken für Coach / Psychologische Berater Selbstverständlichkeiten aus-
6. Ich kläre Klienten darüber auf, dass meine Tätigkeit der Aktivierung sein er Ressourcen dient und nicht die Tätigkeit des Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weise ich entweder durch einen in der Praxis gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat. Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. Fragen sollen direkt und ohne Ausflüchte beantwortet werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung freigestellt
II. Richtlinien für Honorare
1. Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten. Die Hilfsbereitschaft des Coach / Psychologische Berater soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten abhängen. Es ist dem Coach / Psychologische Berater aber nicht generell zuzumuten, nur unentgeltlich zu arbeiten - insbesondere dann nicht, wenn sie hauptberuflich tätig und auf Einnahmen angewiesen sind. Transparenz beim Honorar und Rücksichtnahme auf sozial schwache Klienten sind unerlässlich.
2. Die allgemein empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet. Im Allgemeinen soll nur die für die Sitzung aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Dabei soll der Höchstbetrag von € 80,00 pro 50 Minuten in der Regel nicht überschritten werden. Freiwillige Zuwendungen oder Spenden sind von den Einschränkungen unter Ziffer II.1-4 ausgenommen. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen.
3. Ich rechne nur Tätigkeiten ab, die in Gegenwart des Klienten erfolgen. Ausnahme stellen telefonische Sitzungen dar. Voraussetzung hierfür ist, dass der Klient explizit darauf hingewiesen wurde. Für den Fall, dass ein Klient einen vereinbarten Sitzungstermin Entschuldigt nicht wahrgenommen hat, darf keine Gebühr verlangt werden.
4. Ich verlange niemals Vorkasse. Mit Vorkasse sind auch unbare Zahlungen gemeint, z.B. per Scheck oder Kreditkarte.
III. Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen
1. Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen. Der Coach / Psychologische Berater soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.
2. Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definiert en Sinne ausgeübt. Medikamente (auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, dass die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/Heilpraktikers gehört; d.h. dass ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.
3. Ich verwende keine irreführenden Titel und Berufsbezeichnungen. Der Klient darf vom Coach / Psychologische Berater nicht den Eindruck erhalten, dass dieser etwas darstellt, was er nicht ist. Ein falscher Eindruck kann z.B. durch das Tragen typischer Berufskleidung (weißer Kittel), das Führen gekaufter Titel oder eines akademischen Grades ohne Erlaubnis entstehen.
IV. Toleranz
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich. Kein Coach / Psychologischer Berater darf einen anderen aus weltanschaulichen Gründen verunglimpfen oder diffamieren. Davon unberührt bleibt das Recht auf freie Meinung; eigene Überzeugungen sollen aber in sachlicher Form vorgebracht werden, ohne persönliche Beleidigungen.
V. Werbung
Jedwede Werbung geschieht mit der gebotenen Zurückhaltung und sollte in erst er Linie der
Information der Klienten dienen. Werbung sollte z.B. nicht enthalten: Erfolgsversprechen; Verunglimpfungen anderer Methoden, Kollegen oder Vertreter anderer Beratungsberufe; Hinweise auf Dankschreiben, Auszeichnungen und Spezialisierungen auf bestimmte Krankheiten; sonstige irreführende Aussagen.
VI. Schweigepflicht
Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandle ich streng vertraulich. Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht nichts entgegen - zum Beispiel im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer Beratungsberufe.
VII. Auskunftspflicht
Im Rahmen der Schweigepflicht bin ich bereit, der Ethikkommission des D GH alle Details
meiner Tätigkeit offenzulegen. Diese Regel ist notwendig, damit bei Bedarf die Einhaltung des Kodex überprüft werden kann.
VIII. Unterstützung der Ethik-Kommission
Wenn mir Verstöße gegen den Verhaltenskodex bekannt werden, weise ich den betreffenden Coach / Psychologischen Berater in angemessener Form darauf hin. In solchen Fällen kann ich aber auch die "Ethik-Kommission" um Hilfe und/oder Unterstützung bitten.
Andreas Pieper
Gütersloh, den 4. April 2020